
Verbot der Abschlussvermittlung Vertraglich gebundene Vermittler dürfen ausschließlich Anlageberatung und Anlagevermittlung ausführen. Finanzportfolioverwaltung war schon bisher verboten. Nunmehr dürfen die Vermittler auch keine Abschlussvermittlung mehr betreiben. Abgrenzung Anlagevermittlung – Abschlussvermittlung Was genau unter Anlagevermittlung und Abschlussvermittlung zu verstehen ist und wie man beides voneinander unterscheidet, ist in den Merkblättern der […] mehr lesen »