Interne Revision bei Finanzdienstleistungsinstituten
Verpflichtung nach den MaRisk
Jedes Finanzdienstleistungsinstitut (Finanzdienstleister, Vermögensverwalter) muss über eine funktionsfähige Interne Revision verfügen. Bei kleineren Einrichtungen, bei denen eine eigene Revisionseinheit unverhältnismäßig wäre, können die Aufgaben der Internen Revision von einem Geschäftsleiter erfüllt werden. Selbst verständlich kann die interne Revision auch ausgelagert werden.
Aufgaben der Internen Revision
Die Interne Revision ist von ihrer Natur her ein Instrument der Geschäftsleitung eines Finanzdienstleisters. Sie dient einer ordnungsgemäßen Unternehmensführung. Ihre Aufgabe ist die Überwachung der Einhaltung der Regelungen. Solche können betriebsintern, z.B. in einem Organisationshandbuch, festgelegt sein, oder sie können Gesetze, Verordnungen und andere einzuhaltende Regelungen betreffen. Neben der Überwachung der formalen Pflichten eines Finanzdienstleisters gehört zur Aufgabe der Internen Revision auch, unternehmerische Ziele zu überwachen. Die Interne Revision geht risikoorientiert vor und prüft prozessunabhängig die Wirksamkeit und Angemessenheit des Risikomanagements und des internen Kontrollsystems.
Risikoorientiert meint hier, dass dort, wo höhere Risiken erwartet werden, die Prüfung intensiver stattfindet. Prozessunabhängig bedeutet, dass die Interne Revision nicht Bestandteil von definierten Geschäftsprozessen ist, sondern dass eine übergreifende Sichtweise („Vogelperspektive“) eingenommen wird.
Auslagerung der Interne Revision
Die Interne Revision eignet sich in besonderer Weise für eine Auslagerung. Gerade für kleinere und mittlere Finanzdienstleistungsinstitute ist das Vorhalten einer eigenen Internen Revision meist ineffizient. Häufig sind die erforderlichen Ressourcen nicht vorhanden. Wird sie dem Geschäftsleiter übertragen, muss dieser wertvolle Zeit aufbringen, die er statt dessen mit der Kundenakquise oder der Weiterentwicklung des Leistungsangebotes verbringen sollte.
Vorteile der Auslagerung
Die Auslagerung der Aufgabe Interne Revision bringt eine Reihe von Vorteilen mit:
- Die wichtige Aufgabe Interne Revision wird professionell durchgeführt. Die Geschäftsleitung eines Finanzdienstleistungsinstitutes wird mit dieser Funktion nicht auch noch zusätzlich belastet.
- Externe Revisoren sollten über vielfältige Erfahrungen bei der Beratung und Prüfung von Finanzdienstleistungsinstituten verfügen. Deren Erfahrung kann für die Optimierung der Unternehmensteuerung genutzt werden.
- Externe Revisoren prüfen nicht nur, sondern beraten Sie auch.
Ihr Partner für die Interne Revision
Als Kanzlei mit dem Schwerpunkt Beratung und Prüfung von Finanzdienstleistungsinstituten können wir für Sie die Interne Revision professionell und effizient durchführen.
Unsere Leistungen für Finanzdienstleistungsunternehmen:
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