Petra Mosebach

Hinweisgebersystem für Whistleblower

Whistleblower Nachdem in den letzten Jahren immer wieder spektakuläre Fälle durch die Medien gegangen sind, haben Diskussionen über sogenannte „Whistleblower“ an Bedeutung gewonnen. Gemeint sind Mitarbeiter, die anonyme Hinweise über Gesetzesverstöße im Unternehmen geben. Da der Staat daran interessiert ist, über solche „Hinweisgeber“ die Aufdeckung von Straftaten zu fördern, schützt er Whistleblower per Gesetz durch …

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Vergütungssysteme

Vergütungssysteme

Keine starre Grenze für variable Vergütungen Finanzdienstleistungsinstitute müssen angemessene Vergütungssysteme einrichten und schriftlich dokumentieren. Dies gilt unverändert. Was aber für Institute ohne Befugnis, sich Eigentum oder Besitz an Kundengeldern oder –wertpapieren zu verschaffen und auf eigene Rechnung mit Finanzinstrumenten zu handeln, nicht zutrifft, ist die Vorschrift des § 25a Abs. 5 KWG. Danach darf die variable Vergütung …

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nicht für Eigenkapital geeignet: 100 DDR Mark

Eigenkapital und Anteilsübertragungen

Eigenkapital und Anteilsübertragungen Eigenkapital nach der CRR Infolge der Eigenkapitalvorschriften nach der CRR werden zunehmend Kapitalerhöhungen notwendig, um die Vorschriften zu Eigenmitteln und Kapitalquoten zu erfüllen. Das Stammkapital einer GmbH bzw. das Grundkapital einer AG zählt zum harten Kernkapital. Erfolgt die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (intern), ist dies unproblematisch. Ausgabe neuer Kapitalinstrumente Werden dabei aber neue …

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1000 Deutsche Mark

Vertraglich gebundene Vermittler und Finanzanlagenvermittler

Verbot der Abschlussvermittlung Vertraglich gebundene Vermittler dürfen ausschließlich Anlageberatung und Anlagevermittlung ausführen. Finanzportfolioverwaltung war schon bisher verboten. Nunmehr dürfen die Vermittler auch keine Abschlussvermittlung mehr betreiben. Abgrenzung Anlagevermittlung – Abschlussvermittlung Was genau unter Anlagevermittlung und Abschlussvermittlung zu verstehen ist und wie man beides voneinander unterscheidet, ist in den Merkblättern der BaFin zu den Erlaubnistatbeständen nachzulesen: …

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Neuerung für Finanzdienstleister 2016

[vc_row][vc_column][vc_column_text] Vergütungssysteme Finanzdienstleistungsinstitute müssen angemessene Vergütungssysteme einrichten und schriftlich dokumentieren. Dies gilt auch für Ihr Institut. Was aber nicht für Sie zutrifft, ist die Vorschrift des § 25a Abs. 5 KWG, wonach die variable Vergütung höchstens so hoch wie die fixe Vergütung sein darf. Von dieser Vorschrift sind Sie befreit, es gibt keine starre Grenze für variable …

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EdW Beitragserhebung: Bestätigung des Wirtschaftsprüfers

Beitragserhebung durch die EdW – Bestätigung des Wirtschaftsprüfers

Beitragserhebung durch die EdW Bestätigung des Wirtschaftsprüfers auf Beitragserhebungsbogen Die EdW wünscht auf ihrem Beitragserhebungsbogen die Bestätigung der Angaben durch den Wirtschaftsprüfer. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW), an dessen Vorgaben wir uns zu halten haben, weist darauf hin, dass diese gesonderte Bestätigung nicht durch unsere Haftpflichtversicherung abgedeckt ist. Unsere Bestätigung ergibt sich aus dem Prüfungsbericht. …

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Gesetzliche Erlaubnistatbestände für Finanzdienstleister

Gesetzliche entstandene Erlaubnistatbestände

Erlaubnis nach § 32 KWG Zu Beginn Ihrer Geschäftstätigkeit als Finanzdienstleistungsinstitut haben Sie von der BaFin bzw. ihrer Vorgängerbehörde eine Erlaubnis nach § 32 KWG erteilt bekommen. Diese umfasste in der Regel die Anlage- und Abschlussvermittlung sowie die Finanzportfolioverwaltung. Mit den Jahren haben sich die erlaubnispflichtigen Geschäfte enorm erweitert. Eine Reihe davon ist Ihnen per …

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Honoraranlageberatungsgesetz

Honoraranlageberatungsgesetz ab 01.08.2014

Der Honoraranlageberater … … ist eine durch das Honoraranlageberatungsgesetz neu geschaffene Berufsbezeichnung, die durch das Gesetz geschützt ist. Diesen Titel darf man nur führen, wenn man die dafür geltenden gesetzlichen Vorschriften einhält. Zulassung zum Honoraranlageberater Ohne BaFin-Zulassung benötigt man dafür eine Erlaubnis nach § 34h GewO. Dagegen benötigen nach § 32 KWG zugelassene Finanzdienstleistungsinstitute keine …

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Schulungen für Geschäftsleiter und solche, die es werden wollen

Im Fokus von BaFin und Bundesbank Geschäftsleiter von Finanzdienstleistungsinstituten tragen unabhängig von der internen Funktionsverteilung die Gesamtverantwortung für die Einhaltung aller gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorschriften sowie der fachlichen und betriebswirtschaftlichen Erfordernisse. Das ist ein ziemlich umfassender Anspruch. In unserer Praxis treffen wir häufig auf äußerst kompetente, gut ausgebildete und sehr berufserfahrene Menschen. In der Regel …

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Schulungen für Aufsichtsräte bei Finanzdienstleistungsinstituten

Schulungen für den Aufsichtsrat für Finanzdienstleistungsinstitute

Sorgfalt, Sachkenntnis und Gewissenhaftigkeit Aufsichtsratsmitglieder haben ihrer Kontroll- und Überwachungsfunktion mit der notwendigen Sorgfalt, Sachkenntnis und Gewissenhaftigkeit nachzukommen. Das gilt für die Ausübung der Funktion wie auch für die Aneignung der notwendigen rechtlichen und fachlichen Kenntnisse. Wo kein Kläger, da kein Richter. Aber falls ein Richter, könnte nachweisbare Nachlässigkeit der Aufsichtsratsmitglieder zu Haftungsproblemen führen.

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