Wie wird kriminelles – also schmutziges Geld sauber?
Geldwäscher kennen vielfältige Tricks. Zur Erschwerung von Terrorissmusfinanzierung, Steuerbetrug, Korruption, Menschenhandel und ähnliche Verbrechen gibt es in Deutschland das Geldwäschegesetz. Wie alle Gesetze sind diese nicht auf Anhieb verständlich – auch deshalb, weil die Schöpfer des Gesetzes nicht alle denkbaren und undenkbaren Fälle in das Gesetz gießen konnten. Der Bankenkommentar zur Geldwäsche schließt diese Lücke und hilft insbesondere Banken und anderen Finanzdienstleistern bei der Auslegung des Gesetzes, sowie bei der Umsetzung der darin enthaltenen Verpflichtungen.
Das Gesetz ist ständig in Bewegung
Spätestens mit der Festschreibung der „Zentralen Stelle“ im § 25c KWG, der ergänzenden Neuregelungen im Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention (GwOptG) und der aufsichtsrechtlichen Neuerungen (u.a. Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute sowie die darüber zu erstellenden Berichte (PrüfBV) hat der Themenbereich Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen sein Schattendasein verlassen und steht im Blickpunkt von Jahresabschluss und Geldwäsche-Sonderprüfungen. Insbesondere die Erweiterung um sonstige strafbare Handlungen bietet der Geldwäscheaufsicht neue Prüfungsfelder in kommenden Regel- und Sonderprüfungen. Deshalb müssen Banken und Finanzdienstleister sicherstellen, dass sie sich mit sämtlichen geldwäscherechtlichen Vorgaben vollumfänglich auseinandergesetzt und diese risikoorientiert und für jedes Institut individuell umgesetzt haben.
Profunde Hilfestellung
Der Bankenkommentar zum Geldwäscherecht bietet eine profunde Hilfestellung zum Verständnis der gesetzlichen Vorschriften für die Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen. Das liegt insbesondere am einmaligen Aufbau dieses Kommentars, denn nach der Nennung des jeweiligen Paragrafen folgt eine Kommentierung durch Wirtschaftsprüfer und im Anschluss daran setzen sich betroffene Bankpraktiker mit Auslegungs- und Umsetzungsfragen der neuen Normen auseinander.
Nach dem Vorwort von Herrn Michael Findeisen und einem erläuternden Einleitungskapitel der beiden Herausgeber folgt die Kommentierung und praktische Auslegung einschlägiger Paragrafen aus dem Geldwäsche- (GwG) und Kreditwesengesetz (KWG) sowie weiterer spezialgesetzlicher Regelungen und Verordnungen (u.a. § 261 StGB, § 21 PrüfbV, ZAG). Das umfangreiche Werk schließt mit einem kritischen Fazit und gibt einen kurzen Ausblick auf künftige Entwicklungen im Geldwäscherecht.
Abschnitte von Petra Mosebach

Petra Mosebach hat sich den modernen Fragestellungen rund um bargeldlosem Zahlungsverkehr und Online-basierten Bezahlmodellen wie Paypal und Co. gewidmet.
Zielgruppe
Der Kommentar richtet sich insbesondere an die Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute. Da aber sämtliche Vorgaben des Geldwäschegesetzes behandelt werden, kann das Werk auch für die Orientierung anderer Verpflichteter (z.B. Kapitalanlagegesellschaften, Online-Glücksspiel-Anbieter) dienen. Die jüngsten geldwäscherechtlichen Änderungen durch das Gesetz zur Ergänzung des Geldwäschegesetzes (GwGErgG) vom Februar 2013 werden berücksichtigt.