Kryptowerte sind nach dem KWG Finanzinstrumente. Die Verwahrung, die Verwaltung und die Sicherung von Kryptowerten ist jetzt erlaubnispflichtig und bedarf eines Erlaubnisantrags bei der BaFin.
Im Rahmen der Tätigkeit von Armin Heßler als Vizepräsident des hessischen Steuerberaterverbandes sind eine Vielzahl von Artikeln entstanden. Hier finden Sie eine Auswahl