Finanzanlagenvermittler

Prüfung Finanzanlagenvermittler – Teil 3

Die Prüfung der Finanzanlagenvermittler – Teil 3 Die Prüfungspflichten im Einzelnen Beitrag in „Die Steuerberatung“ 7/2016 Armin Heßler, Wirtschaftsprüfer Steuerberater, Frankfurt am Main 6         Die Prüfungspflichten im Einzelnen 6.1         Informationspflichten Der Gewerbetreibende muss über sich (§§ 12, 12 a FinVermV) und über das Produkt (§§ 13, 15 FinVermV) informieren. Bei der Produktinformation stehen die Aufklärung über …

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Prüfung Finanzanlagenvermittler – Teil 2

Die Prüfung der Finanzanlagenvermittler – Teil 2 Anlagevermittlung oder Anlagenberatung – Prüfungsansatz und Prüfungstechnik Beitrag in „Die Steuerberatung“ 7/2016 Armin Heßler, Wirtschaftsprüfer Steuerberater, Frankfurt am Main 4         Anlagevermittlung oder Anlagenberatung Nach § 1 Abs. 1 a Nrn. 1 und 1a KWG und § 2 Abs. 3 WpHG handelt es sich bei Anlagevermittlung und Anlageberatung um zwei unterschiedliche …

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Die Prüfung der Finanzanlagenvermittler – Teil 1

Die Prüfung der Finanzanlagenvermittler – Teil 1 Einleitung – Daten und Strukturen – Die Prüfung nach § 24 FinVermV als Geschäftsfeld Beitrag in „Die Steuerberatung“ 7/2016 Armin Heßler, Wirtschaftsprüfer Steuerberater, Frankfurt am Main 1         Einleitung Erstmals mussten Finanzanlagevermittler (FAV) für das Jahr 2013 einen Prüfer beauftragen, der gemäß § 24 FinVermV einen Prüfungsbericht zu erstellen hat. Die Frist …

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Anlagevermittlung oder Anlagenberatung

Anlageberatung und Anlagevermittlung: erhebliche Unterschiede Nach § 1 abs. 1a KWG und § 2 Abs. 3 WpHG handelt es sich bei Anlagevermittlung und Anlageberatung um zwei unterschiedliche Tätigkeiten. Finanzanlagenvermittler dürfen beide Tätigkeiten ausführen, wenn sich diese auf offene und geschlossene Fonds sowie auf Vermögensanlagen nach dem Vermögensanlagengesetz handelt. Die Pflichten der Finanzanlagenvermittler unterscheiden sich erheblich, …

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1000 Deutsche Mark

Vertraglich gebundene Vermittler und Finanzanlagenvermittler

Verbot der Abschlussvermittlung Vertraglich gebundene Vermittler dürfen ausschließlich Anlageberatung und Anlagevermittlung ausführen. Finanzportfolioverwaltung war schon bisher verboten. Nunmehr dürfen die Vermittler auch keine Abschlussvermittlung mehr betreiben. Abgrenzung Anlagevermittlung – Abschlussvermittlung Was genau unter Anlagevermittlung und Abschlussvermittlung zu verstehen ist und wie man beides voneinander unterscheidet, ist in den Merkblättern der BaFin zu den Erlaubnistatbeständen nachzulesen: …

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Finanzanlagenvermittler: Fristverlängerung für die Abgabe von Prüfungsberichten?

Am 31. Dezember 2015 läuft die Frist ab, um den Prüfungsbericht gem. § 24 FinVermV rechtzeitig der Aufsichtsbehörde abgegeben zu haben. Aus den unterschiedlichsten Gründen schaffen das viele nicht. Wer jetzt um eine Fristverlängerung bittet, erntet oft eine Absage, die nicht gerechtfertigt ist! Fristverlängerung für die Abgabe des Prüfungsberichts ist möglich! Standardantwort der IHK ist, …

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Prüfung von Finanzanlagenvermittler nach § 24 Finanzanlagevermittlungverordnung (FinVVO)

Wichtige Fragen bei der Prüfung nach § 34f Gewo / § 24 FinVermV

[vc_row][vc_column width=“1/2″][vc_column_text]Nur noch wenige Wochen bis zum Fristablauf: Ende 2015 müssen alle registrierten Finanzanlagenvermittler einen Prüfungsbericht bei Ihrer Erlaubnisbehörde (in den meisten Fällen die IHK) abgegeben haben. Nachdem im ersten Jahr der Anwendung der FinVermV noch großzügig mit den Versäumern umgegangen wurde, dürften jetzt härtere Bandagen zu erwarten sein. Als erfahrene Prüfer haben wir bereits …

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Interne Revision bei Finanzdienstleistungsinstituten (WpHg, BaFin)

Erfahrungen mit der Prüfung nach § 34f GewO/§ 24 FinVermV

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Einreichung von Berichten bis Ende Mai Es bedurfte zahlreiche Mahnrunden und Androhungen bzw. Festsetzung von Ordnungsgeldern, um auch die letzten Finanzanlagenvermittler zu überzeugen, dass sie einen Prüfungsbericht bei den Behörden einzureichen haben. Bereits mehr als 150 Berichte sind erstellt und bei den Aufsichtsbehörden eingereicht. So gut wie keine Beanstandungen kamen zurück. Zahlreiche Anfragen wurden mir …

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Verwenden Sie den Musterbericht für die Prüfung nach § 24 FinVermV / 34f GewO und sparen Zeit

Muster-Prüfungsbericht für die Prüfung von Finanzanlagenvermittlern (§ 34f GewO, § 24 FinVermV)

Die Prüfung von Finanzanlagevermittlern und Finanzanlageberater (Finanzmakler) ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Die Prüfungsgebühren müssen mit spitzem Bleisstift kalkuliert werden. Die Verwendung eines Muster-Prüfungsberichts schafft Sicherheit und spart enorm viel wertvolle Arbeitszeit. Hohe Prüfungsqualität sichern Die Prüfung von Finanzanlagevermittlern nach § 24 Finanzanlagenvermittlungs-Verordnung (FinVermV) ist nach Auffassung der Wirtschaftsprüfungskammer eine hochgradig anspruchsvolle gesetzliche Pflichtprüfung, die eine angemessene Prüfungsplanung erfordert und …

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