Eigenkapital und Anteilsübertragungen
Eigenkapital nach der CRR

Infolge der Eigenkapitalvorschriften nach der CRR werden zunehmend Kapitalerhöhungen notwendig, um die Vorschriften zu Eigenmitteln und Kapitalquoten zu erfüllen. Das Stammkapital einer GmbH bzw. das Grundkapital einer AG zählt zum harten Kernkapital. Erfolgt die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (intern), ist dies unproblematisch.
Ausgabe neuer Kapitalinstrumente
Werden dabei aber neue Kapitalinstrumente ausgegeben, also Geschäftsanteile an einer GmbH oder Aktien an einer AG, ist der Vorgang komplizierter. Die Kapitalerhöhung wird nur dann als hartes Kernkapital im Sinne der CRR anerkannt, wenn die BaFin zuvor eine Erlaubnis erteilt hat. Diese Erlaubnis ist vom Institut zu beantragen.
Form und Inhalt des Antrags
Der Antrag ist schriftlich an die BaFin zu stellen. Ein gesondertes Formular ist nicht zu verwenden. Dem Antrag sind alle Nachweise über die Kapitalerhöhung beizufügen, also Notarurkunden, Übernahme der Anteile oder Aktien, Einzahlung des Kapitals. Eine genaue Aufstellung, welche Unterlagen einzureichen sind, erhalten wir in den nächsten Tagen. Bei Bedarf können die Informationen bei uns abgerufen werden.
Anteilsübertragungen
Anteilsübertragungen ab 10% Beteiligung an einem Finanzdienstleistungsinstitut bedürfen der Erlaubnis der BaFin. Somit ist hier bereits die Absicht der Anteilsübertragung anzuzeigen, genau wie bei der Bestellung von Geschäftsleitern oder der Erteilung von Einzelprokuren. Vor dem Vollzug ist die Erlaubnis der BaFin abzuwarten. Ansonsten kann die BaFin die Ausübung der Stimmrechte untersagen.