Übersicht über Änderungen durch die neue Prüfungsberichtsverordnung (PrüfBV)

Information Erläuterung

Prüfungsberichtsverordnung (PrüfBV):
Darstellung der rechtlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Grundlagen

Vergütungssysteme

Vergütungssysteme müssen schriftlich beschrieben sein.

Wir haben die Angemessenheit, Transparenz und Nachhaltigkeit der Vergütungssysteme zu beurteilen.

Wir müssen ein Urteil darüber abgeben, ob die Vergütungssysteme die strategischen Institutsziele unterstützen.

IT-Systeme

Wir haben die bei Ihnen bestehenden IT-Systeme zu beschreiben und über wesentliche Änderungen der IT-Systeme zu berichten. Entsprechende IT-Projekte haben wir darzustellen.

Prüfungsberichtsverordnung (PrüfBV):
Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements
und Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation

Risikokonzentration

Erläuterung der mit den Risiken verbundenen Risikokonzentrationen, z.B.:

–      Abhängigkeit von großen Kunden

–      Abhängigkeit von Mitarbeitern mit hoher Kundenbindung

–      Abhängigkeit von Dienstleistern, z.B. IT-Dienstleistern

Darstellung der Maßnahmen zur Gegensteuerung

Risikomanagement

Beurteilung der:

–      Nachhaltigkeit der Geschäftsstrategien

–      Risikotragfähigkeit und Risikodeckungspotenzial

–      internen Kontrollsysteme

–      Compliance- und Risikocontrolling-Funktion

–      Internen Revision

–      personellen und technischen Ausstattung

–      Notfallkonzepte für IT-Systeme

Geschäftsleiter / Aufsichtsorgane

Erfüllung des § 25c KWG durch die Geschäftsleiter

Erfüllung des § 25d KWG durch die Aufsichtsratsmitglieder

angemessene Fortbildung, ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung, ausreichender Zeitaufwand (bei weiteren Tätigkeiten)

Prüfungsberichtsverordnung (PrüfBV):
Eigenmittel und Kapitalquoten

Eigenmittel

Berichterstattung über

–      Höhe, Struktur, Ausgestaltung der Eigenmittel

–      Beurteilung der Verfahren zur Ermittlung der Eigenmittelausstattung

–      vorsichtige Bewertung und Berechnung der Eigenmittel

Kapitalquoten

Berichterstattung über

–      Ermittlung der Kapitalquoten und deren Entwicklung

–      Beurteilung der Vorkehrungen zur ordnungsgemäßen Ermittlung

Die vorstehenden Übersichten sind nicht abschließend. Sie berücksichtigen nur die wichtigsten Änderungen und nur Fälle, die bei unseren Mandanten regelmäßig vorkommen. Einzelfälle klären wir im Rahmen der jeweiligen Prüfung.

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