Jahresabschlussprüfung für Finanzdienstleistungsinstitute

Prüfungspflicht auch für kleine Finanzdienstleistungsinstitute

Unternehmen die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die Vermögensverwaltung (Finanzportfolioverwaltung) und anderer erlaubnispflichtige Tatbestände zugelassen sind, haben für ihr Finanzdienstleistungsinstitut jährlich eine Abschlussprüfung durchführen zu lassen. Dies ist umso bemerkenswerter, als der Abschlussprüfung nicht nur mittelgroße oder große Kapitalgesellschaften unterliegen, sondern auch Einzelunternehmen, ja selbst Unternehmen, die nur aus ihrem Inhaber bestehen.

Die Jahresabschlussprüfung von Finanzdienstleistungsinstituten erfordert reichlich Erfahrung

Die Abschlussprüfung erfordert gute Kenntnisse und Erfahrungen mindestens im Kreditwesengesetz (KWG) und im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Außerdem sollten die einschlägigen Vorschriften der Prüfberichtsverordnung, der Finanzinformationsverordnung, der MARisk und der MAComp beherrscht werden.
In Deutschland gibt es nur wenige Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die in dieser Materie zu Hause sind.

Typische erlaubnispflichtige Tatbestände

  • Anlagevermittlung gem. § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 KWG
  • Anlageberatung gem. § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1a KWG
  • Abschlussvermittlung gem. § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 2 KWG
  • Finanzportfolioverwaltung gem. § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 3 KWG
  • Kryptoverwahrgeschäft gem. § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 6 KWG
  • Anlageverwaltung gem. § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 11 KWG

1. Prüfungsauftrag

2. Prüfungsergebnis

2.1 Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die gesetzlichen Vertreter
2.2 Zusammenfassendes Prüfungsergebnis

3. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung

4. Abschlussorientierte Berichterstattung

4.1 Geschäftliche Entwicklung im Berichtsjahr
4.2 Vermögenslage
4.3 Risikolage und Risikovorsorge
4.4 Liquiditätslage
4.5 Ertragslage

5. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung

5.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
5.1.1 Vorjahresabschluss
5.1.2 Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
5.1.3 Jahresabschluss
5.1.4 Lagebericht
5.2 Gesamtaussage des Jahresabschlusses
5.2.1 Bewertungsgrundlagen
5.2.2 Zusammenfassende Beurteilung

6. Rechtliche und wirtschaftliche Grundlagen

6.1 Gesellschaftsrechtliche Grundlagen
6.2 Kapital- und Beteiligungsverhältnisse
6.3 Organe und Geschäftsleitung
6.4 Umfang und Einhaltung der Erlaubnis
6.5 Geschäftsstruktur
6.6 Beziehungen zu verbundenen und anderen Unternehmen

7. Organisatorische Grundlagen

7.1 Aufbau- und Ablauforganisation
7.2 Zweigniederlassungen
7.3 Organisation des Rechnungswesens
7.4 Organisation der Datenverarbeitung
7.5 Auslagerungen

8. Unternehmenssteuerung und -überwachung

8.1 Institutsbezogene Steuerungsverfahren
8.1.1 Geschäfts- und Risikostrategie
8.1.2 Ertrags-, Kapital- und Liquiditätssteuerung
8.1.3 Beurteilung der institutsbezogenen Steuerungsverfahren
8.2 Risikomanagement
8.2.1 Organisatorische Grundlagen
8.2.2 Risikostrategie
8.2.3 Risikotragfähigkeit
8.2.4 Risikomanagementsystem
8.2.5 Risikokommunikation und -berichterstattung
8.2.6 Risikocontrolling-Funktion
8.2.7 Beurteilung des Risikomanagements
8.3 Interne Revision

9. Eigenmittel, Anzeige- und Meldewesen

9.1 Eigenmittel
9.2 Solvabilitätskennziffern
9.3 Offenlegung nach § 26a KWG
9.4 Liquiditätskennziffern
9.5 Kreditvorschriften und -meldewesen
9.6 Anzeige- und Meldewesen

10. Handelsgeschäfte

11. Kreditgeschäft

12. Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie von sonstigen strafbaren Handlungen

12.1 Durchführung der Prüfung
12.2 Gefährdungsanalyse
12.3 Interne Sicherungsmaßnahmen
12.3.1 Geldwäsche- und Betrugspräventionsfunktion
12.3.2 Interne Grundsätze, Sicherungssysteme und Kontrollen
12.4 Kundenbezogene Sorgfaltspflichten
12.5 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
12.6 Verdachtsanzeigen
12.7 Beurteilung

13. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks

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