WpHG-Prüfung (Prüfung nach dem Wertpapierdienstleistungsgesetz)

WpHG-Prüfung

Wen betrifft die WpHG-Prüfung?

Betroffen sind alle Finanzdienstleistungsinstitute mit einer Erlaubnis nach § 32 des Kreditwesengesetzes (KWG). Im Sprachgebrauch des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) werden diese Unternehmen Wertpapierdienstleistungsunternehmen genannt. Die Verordnung über die Prüfung der Wertpapierdienstleistungsunternehmen nach § 89 WpHG (Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung – WpDPV) regelt die Einzelheiten.

Wann findet die WpHG-Prüfung statt?

Im Normalfall besteht eine jährliche Prüfungspflicht. Häufig wird diese zusammen mit der Jahresabschlussprüfung vorgenommen. Es kann jedoch auch eine gesonderte Prüfung zu einem anderen Zeitpunkt stattfinden. Auf Antrag kann eine Prüfung auch nur alle zwei, drei oder vier Jahre durchgeführt werden müssen.

Wer führt die WpHG-Prüfung durch?

Es handelt sich eine Vorbehaltstätigkeit für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.

Welchen Zweck erfüllt die WpHG-Prüfung?

WpHG-Prüfung - FragebogenDie Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung stellt nach der Auffassung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sicher, dass die BaFin einheitliche Unterlagen über die Prüfung erhält. Die BaFin möchte feststellen können, ob das geprüfte Wertpapierdienstleistungsunternehmen die Wohlverhaltensregeln, Organisations-, Informations- und Transparenzpflichten nach dem WpHG eingehalten hat. Durch einen einheitlichen Mindestberichtsinhalt und die Beantwortung des Fragebogens über die bei dem Wertpapierdienstleistungsunternehmen festgestellten Mängel gemäß der Anlage zur Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung wird der BaFin eine schnelle und effiziente Auswertung der Prüfungsberichte ermöglicht. Eventuell erforderliche Maßnahmen zur Beseitigung von Mängeln können so ohne größere Zeitverluste ergriffen werden.

Was hat sich durch MiFID II verändert?

Die RICHTLINIE 2014/65/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) hat zu  zahlreichen Änderungen geführt, die auch die Prüfung stark beeinflussen. Im Einzelnen gehören dazu:

  • Verbot der Vereinnahmung von Zuwendungen bei der Finanzportfolioverwaltung
  • Erweiterte Informations- und Aufklärungspflichten
  • Erstellung einer Geeignetheitserklärung
  • Produktfreigabeverfahren
  • Zielmarktbestimmung
  • Erweiterte und veränderte Berichtspflichten gegenüber Kunden
  • Pflicht zur Aufzeichnung von Telefongesprächen bei Auftragsannahmen

Wie sieht ein WpHG-Prüfungsbericht aus?

Nachfolgend ist das Inhaltsverzeichnis eines WpHG-Prüfungsberichts wiedergegeben. Der Umfang beträgt je nach Institut 25 bis 50 Seiten und mehr.
Inhaltsübersicht eines WpHG-Berichts

Inhaltsverzeichnis

Anlagenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1             Prüfungsauftrag und Durchführung der Prüfung

1.1          Prüfungsauftrag

1.2          Prüfungs- und Berichtszeitraum

1.3          Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung

2             Angaben zu Art und Umfang der Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen

2.1          Umfang und Einhaltung der erteilten Erlaubnis

2.2          Art und Umfang der erbrachten Wertpapierdienstleistungen

2.3          Ausgeschlossene Wertpapierdienstleistungen

3             Organisation des Wertpapierdienstleistungsgeschäfts

3.1          Aufbau- und Ablauforganisation

3.1.1      Geschäftsorganisation und internes Kontrollsystem

3.1.2      Geschäftsleitung

3.2          Einhaltung der EU-Ratingverordnung

3.3          Vorbeugung und Aufdeckung von Marktmissbrauch

3.4          Allgemeine Geschäftsbedingungen und Formularwesen

3.5          Interne Revision

3.5.1      Ausgestaltung der Internen Revision

3.5.2      Revisionsmaßnahmen im Berichtszeitraum

3.5.3      Beurteilung

4             Prüfungsfeststellungen zu den Teilgebieten der Prüfung des Wertpapierdienstleistungsgeschäfts

4.1          Allgemeine Verhaltensregeln nach § 63 Abs. 1 WpHG

4.1.1      Ehrliche und redliche Leistungserbringung

4.1.2      Professionelle Leistungserbringung

4.1.3      Leistungserbringung im bestmöglichen Kundeninteresse

4.1.4      Beurteilung

4.2          Umgang mit Interessenkonflikten

4.2.1      Darlegung von Interessenkonflikten nach § 63 Abs. 2 WpHG

4.2.2      Vergütungsgrundsätze und -praktiken nach § 63 Abs. 3 WpHG

4.2.3      Beschränkung und Überwachung von persönlichen Geschäften

4.3          Kundeninformationen nach § 63 Abs. 6 und 7 WpHG

4.3.1      Informationen über das WDU und seine Dienstleistungen

4.3.2      Informationen über Anlagestrategien und Finanzinstrumente

4.3.3      Informationen über Ausführungsplätze, Kosten und Nebenkosten

4.3.4      Beurteilung

4.4          Kundenangaben nach § 63 Abs. 10 WpHG bzw. § 64 Abs. 3 WpHG

4.5          Verhaltensregeln bei der Erbringung von Anlageberatung

4.5.1      Informationen über die Art der Anlageberatung

4.5.2      Informationsblätter nach § 64 Abs. 2 WpHG

4.5.3      Geeignetheitserklärung nach § 64 Abs. 4 WpHG

4.5.4      Unabhängige Honorar-Anlageberatung nach § 64 Abs. 5 und 6 WpHG

4.6          Berichterstattung nach § 63 Abs. 12 WpHG und § 64 Abs. 8 WpHG

4.7          Kundenklassifizierung nach § 67 WpHG

4.8          Bearbeitung von Kundenaufträgen nach § 69 WpHG

4.9          Handhabung von Zuwendungen nach § 70 WpHG

4.9.1      Finanzportfolioverwaltung

4.9.2      Sonstige Wertpapierdienstleistungen

4.10       Organisationspflichten nach § 25a KWG und § 80 Abs. 1 WpHG

4.10.1    Allgemeine Organisationspflichten

4.10.2    Vermeidung von Interessenkonflikten

4.10.3    Informationssicherheit und Datenschutz

4.11       Compliance-Funktion

4.11.1    Risikoanalyse

4.11.2    Ausgestaltung und Aufgaben

4.11.3    Berichterstattung

4.11.4    Beurteilung

4.12       Organisation von Auslagerungen § 25b KWG und § 80 Abs. 6 WpHG

4.13       Unabhängige Honorar-Anlageberatung nach § 80 Abs. 7 WpHG

4.14       Produktfreigabe- und -überwachungsverfahren

4.14.1    Implementierung des Verfahrens

4.14.2    Internes Genehmigungsverfahren und Zielmarktbestimmung

4.14.3    Überwachungsprozess

4.14.4    Beurteilung

4.15       Behandlung von Kundenbeschwerden

4.15.1    Organisation des Beschwerdemanagements

4.15.2    Beschwerden im Berichtszeitraum

4.15.3    Beurteilung

4.16       Bestmögliche Ausführung von Kundenaufträgen nach § 82 WpHG

4.17       Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten nach § 83 WpHG

4.17.1    Allgemeine Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten

4.17.2    Telefongespräche und elektronische Kommunikation

4.18       Einsatz von Mitarbeitern nach § 87 WpHG

4.18.1    Sachkunde und Zuverlässigkeit

4.18.2    Eintragungen in das BaFin-Register

4.18.3    Beurteilung

4.19       Untersagte Werbung nach § 92 WpHG

4.20       Meldung von Geschäften nach Art. 26 MiFIR

5             Prüfungsschwerpunkte der BaFin

6             Maßnahmen aufgrund der Feststellungen im letzten Prüfungsbericht

7             Zusammengefasstes Prüfungsergebnis

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